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Zürich: Beratung und Unterstützung (B+U) bei Körper- oder Sehbehinderung
Neue Übergangsregelung.
Beratung und Unterstützung (B+U) für Kinder und Jugendliche bei einer Körper- oder Sehbehinderung war bis jetzt eine Form der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS). Ab Schuljahr 2012/13 erfolgt sie nun als Bestandteil der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR). Das Angebot umfasst Unterstützung und Beratung oder ausschliesslich Beratung im Umfang von 1 bis maximal 2 Wochenlektionen resp. 39 bis maximal 78 Jahreslektionen.
Braucht ein Schüler, eine Schülerin mehr spezialisierte Förderung, ist B+U bei Körper- oder Sehbehinderung nicht mehr das passende Mittel, sondern eine ISS oder eine separative Sonderschulung durch eine entsprechend spezialisierte sonderschulische Einrichtung. Die neue Übergangsregelung beschreibt Ziel, Angebot, Anbieter, Zuweisung und Finanzierung von B+U bei Körper- oder Sehbehinderung im Rahmen der ISR. (Quelle: Wocheninformation Volksschulamt Zürich)

Informationen -> siehe unter ISR 
 
 
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