Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines 14-jährigen Knaben und seiner Eltern abgewiesen.
Der Junge leidet unter einer Wahrnehmungsstörung und konnte dem Unterricht in der Volksschule nur unter grossem Aufwand folgen. Die Schwyzer Behörden lehnten den Antrag ab, das Kind ab der ersten Sekundarstufe für vorerst ein Jahr auf eine interne Sonderschulung in einer ausserkantonalen Institution zu schicken. Das Bundesgericht hält fest, dass behinderte Kinder nach Möglichkeit die Volksschule, und nicht eine Sonderschule besuchen sollen. Damit soll die Integration gefördert werden. Dabei gebe es einen verfassungsmässigen Anspruch auf ausreichenden, nicht aber auf idealen oder optimalen Grundschulunterricht.
(Quelle: Presseschau IDES/EDK)
Urteil des Bundesgerichts