Der 4. nationale Bildungsbericht 2012 steht bereit. Er weist auch auf sonderpädagogisch relevante Themen hin, unter anderem im Kapitel "Sonderpädagogische Förderung" (S. 70f).
Bislang überwiegt die getrennte sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen in Förderschulen. Im Schuljahr 2010/11 besuchte der Grossteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule (Sonderschule), 29% wurden integrativ in den sonstigen allgemeinbildenden Schularten unterrichtet. Gegenüber dem Schuljahr 2000/01 entspricht dies einer Verdopplung der Integrationsquote. Wie allerdings bereits im Bildungsbericht 2010 aufgezeigt wurde, erhöhte sich die Förderquote insgesamt in den vergangenen Jahren kontinuierlich, insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache. Die wachsende Zahl von integrativ unterrichteten Kindern mit Förderbedarf ging daher nicht mit einer gleichzeitigen Reduzierung der Förderschulbesuchsquote einher. In fast allen Ländern hat sich sowohl der Schüleranteil in Förderschulen als auch der Anteil an Integrationsschülerinnen und -schülern in sonstigen allgemeinbildenden Schulen erhöht. Eine nennenswerte Verringerung des Förderschulbesuchs zugunsten steigender Integrationsquoten zeichnet sich lediglich in Schleswig-Holstein und Thüringen ab.
Was die Einschulung betrifft, wurden 2010 3,4% der Schulanfängerinnen und -anfänger direkt in Förderschulen eingeschult. Davon sind 4,5% Junge und 2,3% Mädchen. Seit 2003 hat dieser Anteil deutschlandweit von 3% auf 3,4% zugenommen. Einige Staaten wie Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen hier sogar eine Abnahme (S.63f).
Die 2009 in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat für die sonderpädagogische Förderung in deutschen Schulen wichtige Impulse gesetzt. Wie diese sich auf die strukturelle Ausgestaltung der Schulangebote in den Ländern auswirken werden, lässt sich noch nicht datengestützt verfolgen (S. 70).
Bildungsbericht 2012 (PDF)