Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat den Gesetzesentwurf betreffend integrative Schulung in die Vernehmlassung gegeben.
Der Kanton hatte im 2010 das Sonderpädagogik-Konkordat angenommen. Er ist nun verpflichtet, das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedürfnissen an den Rahmenbedingungen und Vorgaben dieser Interkantonalen Vereinbarung zu orientieren. Das Bildungsgesetz soll entsprechend abgeändert werden. Gemäss Vorlage soll die Zuweisung zu Verstärkten Massnahmen neu erst dann erfolgen, wenn alle vorgelagerten und Integrativen Förderangebote ausgeschöpft und nachweislich nicht ausreichend sind. Weitere Aspekte, die hervorgehoben werden, betreffen die Menge der Förderangebote und das Verhältnis zur Gesamtzahl der Lernenden sowie die Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
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