Nachteilsausgleich

Projekttitel

Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung auf der obligatorischen Bildungsstufe

Inhalt und Organisation

Projektträger: Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (aufgrund eines Mandates der EDK).


Der Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Dieser Begriff bezeichnet die Anpassung der Bedingungen, unter denen Prüfungen stattfinden und nicht eine Modifikation der Lernziele/Ausbildungsziele oder eine Noten- bzw. Fächerdispens. Der Unterricht hat sich ebenfalls an den Prinzipien des Nachteilsausgleichs zu orientieren.

Nachteilsausgleich kommt in der Schul- und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikationsverfahren zur Anwendung.

Mit dem Projekt «Nachteilsausgleich auf der obligatorischen Bildungsstufe» werden in erster Linie konkrete Informationen sämtlichen interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt, die einerseits vertieftes Wissen über die Beeinträchtigung und ihre Eigenart vermitteln und anderseits über mögliche Massnahmen für einen Nachteilsausgleich im schulischen Umfeld Aufschluss geben. Das SZH wird seine Informationsplattform mit entsprechenden Dokumenten zu den gängigsten Behinderungen ergänzen.

Das Projekt ist im Rahmen der Regelschule situiert, da es eng verbunden mit dem Thema Integration ist.

Projektdauer

2012 – Ende 2013

Weiterführende Informationen

silvia.schnyder@szh.ch (Deutsch)
myriam.jost@szh.ch (Französisch)

8. Heilpädagogik-Kongress 2013
28.8.-30.8.2013 in Bern

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