7. Kann eine geistige Behinderung Massnahmen des Nachteilsausgleichs nach sich ziehen?


Im Falle einer geistigen Behinderung ist in der Regel eine Anpassung der Lernziele und somit des Lehrplans notwendig. Die jeweilige individuelle Situation hat dabei Vorrang vor einer Kategorisierung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in bestimmten Fällen die geistige Behinderung durch Massnahmen des Nachteilsausgleichs kompensiert werden kann.