9. Welche Vorgehensweisen gibt es, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?
Die Vorgehensweisen, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten, sind je nach Kanton bzw. zwischen Schul- und Berufsbildung unterschiedlich. Die Anfragen für Massnahmen des Nachteilsausgleichs werden bei den zuständigen Behörden deponiert. Diese können folgende Belegmaterialien einfordern:
- ärztliches Zeugnis betreffend den Behinderungsgrad (Sinnesbehinderung)
- Bestätigung des Besuchs eines Stützkurses (Legasthenie, Dyskalkulie)
- Begründung und Präzisierung der Art und der Reichweite der verlangten Anpassung
- usw.