Standardisiertes Abklärungsverfahren ist verabschiedet
Donnerstag, 01. Juli 2010
Das «Standardisierte Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs» (SAV) ist von der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Juni 2010 verabschiedet worden. Es ist das dritte im Rahmen des Sonderpädagogik-Konkordats erarbeitete Instrument im Bereich der Sonderpädagogik. Die anderen beiden – eine einheitliche Terminologie und die Qualitätsstandards für Leistungsanbieter – wurden bereits im Jahre 2007 verabschiedet.
Mit dem SAV wird den kantonalen Abklärungsstellen ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, das alle für die individuelle Bedarfsabklärung wichtigen Informationen systematisch und vergleichbar erfasst.
Informationen: Newsletter «éducation.ch«, auf Seite 4, hier (PDF) …